AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Internethandel und
Serviceleistungen aller Art für Industrie und Privatpersonen. Die
Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem
Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des
jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
II. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ausgeführten Arbeiten
unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und etwaige Fehler
spätestens innerhalb einer Woche ab Erstellung schriftlich zu
reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen
die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
2. Bei fehlerhaften Ausführungen ist das Unternehmen nach seiner
Wahl berechtigt, entweder einen Ersatz in dem Maße, in dem der Zweck
der Arbeiten beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung
vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzbringung oder Nachbesserung
unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar
verzögert oder dem Unternehmen trotz angemessener Fristsetzung durch
den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise
das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.
3. Kein Fehler liegt vor wenn höherer Gewalt, Streik oder sonstigen
Gründen, die nicht von dem Unternehmen zu vertreten sind,
hervorgerufen wurden.
4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist
der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen
Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der
zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist.
III. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und
Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-,
wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher
Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen können.
2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche
vorherige Zustimmung dem Unternehmen Rechte oder Pflichten aus dem
Auftrag/Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das
Unternehmen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an
einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt
dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der
Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit
schuldbefreiender Wirkung an das Unternehmen zu zahlen.
IV. Rücktrittsrecht
1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach
Vertragsabschluss die Durchführungen aus Gründen abzulehnen, die für
das Unternemen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist
insbesondere dann der Fall, wenn die Arbeiten urheber-,
wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche
Bestimmungen verletzten.
2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung
informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den
Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Möglichkeiten zur
Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf
Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft dem Unternehmen
an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so
sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen,
die bei dem Unternehmen bereits entstanden sind. Weitergehende
Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem
solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt,
so kann das Unternehmen den Ersatz für bereits entstandene Kosten
verlangen.
V. Stornierung
1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich
möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4
Wochen vor Kampagnenbeginn fallen keine Stornogebühren an. Bereits
für das Unternehmen bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Kosten trägt
der Auftraggeber.
VI. Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern
einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
2. Preisänderungen für die Durchführung von Leistungen für
vereinbarte und bestätigte Arbeiten werden wirksam, wenn sie von dem
Unternehmen einen Monat vor der Erstellung mit neuem Preis
angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein
Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach
Erhalt der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.
VII. Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen
erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich
die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann
nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht.
2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschliessliche
Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
VIII. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt
entweder durch eine telefonische, mündliche oder schriftliche
Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des
Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des
Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht
bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und
Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam,
wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt sind.
3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.
IX. Haftung
1. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das
Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens.
2. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn
wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind.
Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht
vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
X. Haftungsausschluss
1. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden die nach Erfüllung des
Auftrages entstanden sind.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig,
der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings
berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen
für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.
2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
XII. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die
übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll
wirksam.
XIII. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein
von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von
Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach
Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers
gefährdet, so kann das Unternehmen die weitere Ausführung eines
Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere
Leistungen unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung,
eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder
teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in
Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit
das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist.
4. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst
nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
Lünen/Dortmund, den 12.12.2016
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